§ 1 – Art und Umfang der Tätigkeit
FONDSPLUS24 vermittelt den Kunden Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Fonds Plus 24 tritt lediglich als Vermittler auf und arbeitet hierbei mit verschiedenen Initiatoren zusammen. Fonds Plus 24 bietet selbst keine Anlagegeschäfte an. Anlageverträge kommen nur zwischen den entsprechenden Initiatoren und dem Anleger zustande.
§ 2 – Haftungsausschluß
Fonds Plus 24 führt keine Plausibilitätsprüfung bezogen auf die einzelnen Beteiligungsangebote durch. FONDSPLUS24 übernimmt keine Anlage- oder Vermögensberatung und spricht keine Empfehlungen für die einzelnen Beteiligungsangebote aus. Das Angebot von FONDSPLUS24 richtet sich ausschließlich an erfahrene Anleger, die auf eine individuelle Beratung verzichten.
Die von FONDSPLUS24 zur Verfügung gestellten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Fakten, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beteiligungsunterlagen übernimmt FONDSPLUS24 keine Gewähr. Jegliche Haftung für Schäden aus der hier zur Verfügung gestellten Information ist ausgeschlossen.
Allgemein wird darauf hingewiesen, dass es sich bei geschlossenen Fonds um Kapitalanlagen mit Risiken und Chancen handelt. Verluste bis hin zu einem Totalverlust des investierten Kapitals sind möglich.
FONDSPLUS24 übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen eines Anlagevertrags, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit des vom Anleger gewählten Produkts.
Kann der Kunde aufgrund technischer Mängel oder sonstiger Störungen den Service von FONDSPLUS24 vorübergehend nicht nutzen, haftet FONDSPLUS24 für etwaige den Kunden hieraus entstehende Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Störungen unverzüglich gegenüber Fonds Plus 24 anzuzeigen.
§ 3 – Provisionen
FONDSPLUS24 bezieht seine Provisionen von den jeweiligen Initiatoren bzw. Fondsplattformen auf der Grundlage der mit diesen geschlossenen Verträge. Die zwischen FONDSPLUS24 und dem Kunden vereinbarten Provisionsnachlässe können erst an den Kunden ausbezahlt werden, wenn FONDSPLUS24 die entsprechenden Provisionen von den Initiatoren erhalten hat. Die Ausschüttung der Provisionen und damit auch die Weitergabe der Provisionsnachlässe an die Anleger kann bis zu drei Monate ab Vertragsschluß, im Einzelfall auch darüber, dauern.
§ 4 – Verschwiegenheit
FONDSPLUS24 ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Daten verpflichtet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit gesetzliche Vorschriften dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat.
§ 5 – Steuerliche Konsequenzen
Dem Zeichner ist bewusst, dass er in vielen Fällen den Provisionsnachlass zu versteuern hat. Die steuerliche Behandlung des Nachlasses ist abhängig von der gewählten Beteiligungsart und der damit verbundenen Einkunftsart. Zur Klärung sollte sich der Zeichner in jedem Fall an einen Steuerberater wenden.
§ 6 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen FONDSPLUS24 und dem Anwender gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche sich aus der Geschäftsverbindung zwischen FONDSPLUS24 und dem Anleger ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Eggenfelden. FONDSPLUS24 bleibt es unbenommen, auch am Sitz/Wohnsitz des Anlegers zu klagen.
§ 7 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Regelung ist diese durch eine neue Regelung zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
§ 8 – Schriftform
Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Vermittlungsvertrages sowie der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.